Mit der neuen Regelung sind Reisebüros seit dem 1. Juni 2019 dazu angehalten aktiv nachzufragen, ob Reisende ihre Kontaktdaten – Mobiltelefonnummer und/oder E-Mail-Adresse – der Fluggesellschaft zur Verfügung stellen möchten. Ziel ist es, im Falle einer Flugunregelmäßigkeit rund um die Uhr schnell, transparent und aktiv informieren zu können. Die Daten werden von den Airlines der Lufthansa Group ausschließlich für flugbezogene Informationen und nicht für Marketing- oder Werbezwecke genutzt.
Die neuen Regeln der IATA Resolution 830d
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