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Informationen zu Umbuchungsmöglichkeiten und zum Erstattungsprozess

Verlängerter Reisezeitraum bei Umbuchungen

Die Lufthansa Group Airlines passen die Kulanzregel für Umbuchungen an und verlängern den Reiseantritt bis zum 30. April 2021. Zusätzlich gilt die Kulanzregel nun für Austrian, Lufthansa, SWISS, Brussels Airlines und Air Dolomiti Flugscheine, die bis zum 19. April 2020 ausgestellt wurden.

  • Kunden mit einem gebuchten Flug bis zum 30. April 2021, die ihr neues Reisedatum und ihr neues Routing noch nicht festlegen möchten, können die gebührenfreie Umbuchung bis zum 31. August 2020 vornehmen.
  • Bei Umbuchung auf ein neues Reisedatum mit einem Reiseantritt bis zum 31. Dezember 2020 erhalten Kunden eine Ermäßigung von 50 EUR
  • Kunden, die noch flexibler sein möchten, können nun auch auf ein neues Reisedatum mit einem Reiseantritt bis zum 30. April 2021 umbuchen – jedoch ohne 50 EUR Ermäßigung.

Wir hoffen, dass unsere Kunden dank dieser erweiterten Umbuchungsoptionen ohne Zeitdruck ihre Reisepläne anpassen können. Und sich weiterhin darauf verlassen können, dass die Airlines der Lufthansa Group sie sicher und verantwortungsbewusst an ihr Ziel bringen.

Informationen zu Umbuchungsmöglichkeiten und zum Erstattungsprozess

Die Verbreitung des Coronavirus beeinflusst das Zusammenleben der Menschen auf der ganzen Welt und auch der Luftverkehr ist davon in einem nie dagewesenen Ausmaß betroffen. In wirtschaftlicher Hinsicht muss die Lufthansa Group sich täglich, sogar fast stündlich neuen Herausforderungen stellen. Angesichts der aktuellen Entwicklungen unternehmen die Airlines der Lufthansa Group alles, um diese Krise bestmöglich zu meistern.

Als PartnerPlusBenefit Teilnehmer bieten die Airlines der Lufthansa Group Ihnen auch für Benefit Flugprämien flexible Umbuchungsmöglichkeiten an.

  • Für PartnerPlusBenefit Freiflüge und Upgrades gilt weiterhin die einmalige kostenlose Umbuchungsmöglichkeit.
  • Die Erstattung von Benefit Freiflügen und Upgrades für gestrichene Flugverbindungen ist kostenlos möglich. Die dafür eingesetzten BenefitPunkte werden umgehend Ihrem Benefit Konto gutgeschrieben.
  • Die Erstattung von Benefit Freiflügen und Upgrades für nicht gestrichene Flüge ist analog der AGB gegen eine Gebühr (Punkte) auch weiterhin möglich.
  • Da aufgrund der aktuellen Situation die Einlösung von Prämien schwierig ist, wird der Punkteverfall ab April bis auf weiteres ausgesetzt.

Wir möchten Sie nochmals auf die erweiterten Umbuchungsmöglichkeiten, mit denen Sie bis zum 31. August 2020 ihre Reisepläne flexibel anpassen können, aufmerksam machen:

  • Jeder Passagier eines stornierten oder auch noch gültigen Fluges kann sein Ticket behalten, ohne sich direkt auf ein Datum oder das Routing für einen neuen Flug festlegen zu müssen.
  • Der Ticketwert bleibt dabei erhalten und Sie erhalten zudem eine Ermäßigung von 50 Euro für die Umbuchung.

Wenn Sie keine dieser flexiblen Umbuchungsoptionen annehmen möchten, können weiterhin Tickets zur Erstattung über Ihr Reisebüro eingereicht werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in der aktuellen Situation die Bearbeitung von Erstattungen nicht innerhalb der üblichen Fristen möglich ist.

Der Erstattungsprozess, auf den Webseiten der Lufthansa Group Airlines wurde vorübergehend angepasst. Bereits eingereichte Refunds werden mit Verzögerung bearbeitet.

Die Lufthansa Group Airlines sind in diesen außergewöhnlichen Zeiten auf Ihre partnerschaftliche Unterstützung und insbesondere Ihr Verständnis angewiesen:

Wir sind uns dessen bewusst, dass nicht nur unsere Branche von den Folgen des Coronavirus betroffen ist, und führen eine solche Maßnahme deshalb nicht gerne durch.

Im Namen von Austrian Airlines, Lufthansa, SWISS, Brussels Airlines und Eurowings wünschen wir Ihnen und Ihren Familien in diesen Tagen alles Gute. Vielen Dank für Ihr Vertrauen in die Lufthansa Group. Bleiben Sie gesund und passen Sie auf sich auf.

 

 

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